Neubau / Anbau / Aufstockung
Bei der Planung und Umsetzung eines Neubaus, Anbaus sowie einer Aufstockung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Eine Kombination aus Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit steht besonders im Fokus.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der gesetzlichen Nachweiserstellung und finden für Sie eine maßgeschnittene Konzeption.
Informationen zur Nachweiserstellung
Neubau
Bei einem Neubau müssen für den Bauantrag öffentlich-rechtliche Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ordnungsgemäß erstellt und übergeben werden.
GEG – Nachweise
Nachweise für den Bauantrag (§10 Niedrigstenergiegebäude)
Effizienzhausberechnungen
Einzelbauteilnachweise
Anbau / Aufstockung / Ausbau
Bei einer Erweiterung der Nutz- bzw. Wohnfläche durch einen Anbau, eine Aufstockung, einen Dachausbau oder durch eine Umnutzung (z.B. von einem unbeheizten Keller zu einem beheizten Keller usw.) sind für den Bauantrag öffentlich-rechtliche Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erstellen
GEG – Nachweise
Nachweise für den Bauantrag (§51 Transmissionswärmeverlust)
Einzelbauteilnachweise
Förderung
Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung kann eine Förderung herangezogen werden.
Förderfähig sind alle energetischen Bauteile (z.B. Fenster, Wand, Sohle, Dach, Heizkörper usw.).
Ebenfalls förderfähig sind die hierfür erforderlichen Fachplanungsleistungen.