Gebäude-Energieberatung M. Herwik

Energieausweise

Ein Energieausweis ist beim Erwerb oder bei Neuvermietung/ -verpachtung eines Wohngebäudes sowie eines Nichtwohngebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend.

Die Aussagekraft eines Energieausweises bezieht sich auf die Energieverbrauchswerte eines Gebäudes und berücksichtigt dabei die Anlagentechnik und die Wärmeverluste (Transmissionswärmeverluste) der jeweiligen Bauteile. Das heißt, dass eine energetische Bewertung des Gebäudes stattfindet.

Mit dem Energieausweis soll somit eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Immobilien miteinander sicher gestellt werden.

Informationen zum Energieausweis

Erkennbare Ergebnisse im Energieausweis

  • Die Wohngebäude werden in eine Effizienzklasse eingestuft.
  • Angabe des spezifischen End- und Primärenergieverbrauchs
  • Darstellung der Treibhausgasemissionen auf Basis der Primärenergieverbrauchs/- bedarfs.
  • Angabe von möglichen Modernisierungsempfehlungen.

Arten von Energieausweisen

Verbrauchsbezogener Energieausweis
  • Für Gebäude mit dem Baujahr ab 01.11.1977 bis heute oder für Gebäude, die mind. die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (Nachweis hierfür erforderlich).
  • Für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten, unabhängig des Baujahres.
  • Heizungsverbrauchswerte der letzten 3 Jahre am Stück und Wohnflächenangabe erforderlich. 
  • Für alle Nichtwohngebäude möglich (Verbrauchsdaten für Heizung und Strom erforderlich) 
  • Vorteile: Simple Datenerhebung, kostengünstig. 
  • Nachteile: Energetische Bewertung des Gebäudes ist vom Nutzer abhängig, schwierige Vergleichbarkeit der Gebäude.
Bedarfsbezogener Energieausweis
  • Für alle Wohngebäude möglich, unabhängig vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten.
  • Für alle Nichtwohngebäude möglich. 
  • Vor-Ort-Termin zur Gebäudeaufnahme erforderlich.
  • Vorteile: Bewertung des Gebäudes ist vom Nutzer unabhängig, bessere Vergleichbarkeit von Gebäuden, Sanierungsbedarf des Gebäudes gut erkennbar.
  • Nachteile: Aufwendigere Datenerhebung, etwas höhere Kosten.

Welche Art des Energieausweises ist für Ihr Gebäude erforderlich?

Sie können anhand des nachfolgenden Schaubildes prüfen, ob ein Energieausweis überhaupt für Ihr Anliegen erforderlich ist und ob dieser dann verbrauchsbezogen oder bedarfsbezogen erstellt werden muss. 

Abkürzungsverzeichnis: WSchV 1977 = Wärmeschutzverordnung von 1977

Abkürzungsverzeichnis: WSchV 1977 = Wärmeschutzverordnung von 1977