Sanierung mit Förderzuschüssen und Baubegleitung
Sie planen eine Gebäudesanierung und wollen dabei Ihre Wirtschaftlichkeit durch Förderzuschüsse aufbessern?
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Förderprogramms und führen eine Qualitätsprüfung der Angebote durch. Während der Sanierungsphase begleiten wir Sie und sind somit jederzeit für Sie als Unterstützung ansprechbar. Mit der laufenden Sanierungsbesichtigung während der Umsetzung vor Ort, führen wir eine Begutachtung der neu eingesetzten Bauteile sowie Materialien durch und schlagen bei Bedarf mögliche Verbesserungen hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften vor.
Informationen zur Sanierung / Baubegleitung
Förderfähige Sanierungsmaßnahmen
Am Gebäude stattfindende Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz sowie des Anteils an erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch führen, werden vom Staat gefördert. Ziel der Förderung ist, dass die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 drastisch gesenkt werden.
Folgende Sanierungsmaßnahmen sind als Einzelmaßnahmen und als Kombinationsmaßnahmen für Wohn- und für Nichtwohngebäude förderfähig:
Sanierung der Gebäudehülle / Anlagentechnik
15% – 20% Förderzuschuss für:
- Fenster-/ Haustürsanierung
- Sonnenschutzvorrichtungen (z.B. Rollladenkasten)
- Kellerdecke
- Außenwandsanierung
- Dach-/ Gaubensanierung
- Oberste Geschossdecke
- Fußboden-/ Wandheizung
- Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung
- Lüftungsanlagen
- Anbau / Dachaufstockung
Sanierung der Heizung
30% – 70% Förderzuschuss für:
- Elektrische Wärmepumpe (z.B. Luft/Wasser Wärmepumpe; Sohle/Wasser Wärmepumpe…)
- Biomasseheizung (z.B. Pelletkessel)
- Solarthermische Anlagen
- Fernwärmeanschluss
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Miete für eine Übergangsheizung bei einem Heizungsdefekt
Baubegleitung und Fachplanung
30% – 70% Förderzuschuss für:
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
- Ausgaben für Förderverfahren
Vorteile mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus)
Wird vor der Sanierung eine Gebäudeenergieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchgeführt, so erhöht sich der Zuschuss für die Sanierung der Gebäudehülle/ Anlagentechnik um +5% (max. auf 20%) und erweitert die förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit von 30.000€ auf 60.000€.