Gebäude-Energieberatung M. Herwik

Neubau / Anbau / Aufstockung

Bei der Planung und Umsetzung eines Neubaus, Anbaus sowie einer Aufstockung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Eine Kombination aus Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit steht besonders im Fokus.

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der gesetzlichen Nachweiserstellung und finden für Sie eine maßgeschnittene Konzeption.

Informationen zur Nachweiserstellung

Neubau

Bei einem Neubau müssen für den Bauantrag öffentlich-rechtliche Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ordnungsgemäß erstellt und übergeben werden.


GEG – Nachweise

Nachweise für den Bauantrag (§10 Niedrigstenergiegebäude) 
Effizienzhausberechnungen 
Einzelbauteilnachweise 

Anbau / Aufstockung / Ausbau

Bei einer Erweiterung der Nutz- bzw. Wohnfläche durch einen Anbau, eine Aufstockung, einen Dachausbau oder durch eine Umnutzung (z.B. von einem unbeheizten Keller zu einem beheizten Keller usw.) sind für den Bauantrag öffentlich-rechtliche Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erstellen


GEG – Nachweise

Nachweise für den Bauantrag (§51 Transmissionswärmeverlust) 
Einzelbauteilnachweise

Förderung

Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung kann eine Förderung herangezogen werden. 
Förderfähig sind alle energetischen Bauteile (z.B. Fenster, Wand, Sohle, Dach, Heizkörper usw.). 
Ebenfalls förderfähig sind die hierfür erforderlichen Fachplanungsleistungen.